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Musikcorps FFW Niedernberg e.V. Pfarrer-Seubert-Straße 11 A 63843 Niedernberg (0 60 28 / 40 01 50 Fax 0 60 28 / 40 01 51 www.musikcorps-niedernberg.de info@musikcorps-niedernberg.de Sitz des Vereins: Niedernberg Registergericht: Obernburg VR 408 Bankverbindung: Raiffeisenbank Obernburg BLZ 79666548 Konto-Nr. 3454274 |
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| Bauordnung | ||
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| i.d.F.v. 7.November 1997 |
1. Der Verwaltungsausschuß ernennt 7 Personen, die den Bauausschuß bilden; dieser bestimmt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Mitglieder des Bauausschusses müssen nicht dem Verwaltungsausschuß angehören, aber Mitglieder im Musikcorps Niedernberg sein. Scheidet ein Mitglied aus dem Bauausschuß aus, wird vom Verwaltungsausschuß eine Ersatzperson bestimmt, die vom Bauausschuß vorgeschlagen wird.
2. Der Bauausschuß nimmt seine Tätigkeit mit der ersten Sitzung auf und wird nach Abschluß der Bauarbeiten vom Verwaltungsausschuß aufgelöst. Die Termine für die Sitzungen werden vom Vorsitzenden des Bauausschusses festgesetzt. Entscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Die Beschlußfähigkeit ist bei Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern gegeben. Der Verlauf der Bauausschußsitzung wird vom Vorsitzenden protokolliert.
3. Der Bauausschuß ist für folgende Aufgaben zuständig:
4. Der Vorsitzende des Bauausschusses erhält die Vollmacht, Rechtsgeschäfte im Namen und auf Rechnung des Musikcorps Niedernberg zu tätigen, die im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau des Vereinsheimes stehen. Ausgenommen davon sind Kreditgeschäfte und Verträge, die über einen längeren Zeitraum bestehen (z.B. Erbpacht-, Miet- oder Sponsorverträge). Diese sind der Vorstandschaft bzw. dem Verwaltungsausschuß zur Entscheidung vorzulegen. Der Vorsitzende kann bei Bedarf seine Vollmacht vorübergehend an ein anderes Mitglied des Bauausschusses übertragen.