Musikcorps FFW Niedernberg e.V.
Pfarrer-Seubert-Straße 11 A
63843 Niedernberg
(0 60 28 / 40 01 50
Fax 0 60 28 / 40 01 51

www.musikcorps-niedernberg.de
info@musikcorps-niedernberg.de

Sitz des Vereins: Niedernberg
Registergericht: Obernburg VR 408

Bankverbindung:
Raiffeisenbank Obernburg
BLZ 79666548 Konto-Nr. 3454274
Ausbildungsordnung
i.d.F.v. 25.07.2011
1. Aufgabe

Das Musikcorps stellt sich die Aufgabe, die musikalischen Fähigkeiten von Musikinteressierten zu erschließen und zu fördern, um so den Nachwuchs für den Verein heranzubilden. Zu diesem Zweck bieten wir die Ausbildung an verschiedenen Instrumenten an. Hierzu zählen vor allem Flöte, Klarinette, Saxophon (Holz), Trompete, Flügelhorn (hohes Blech), Tenorhorn, Bariton, Posaune, Waldhorn, Baß (tiefes Blech), Trommel, Schlagzeug, Becken, Pauken und Percussion (Schlagwerk).

2. Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien des Bundes deutscher Blasmusikverbände.
Die Grundausbildung beträgt maximal vier Jahre und kann bei entsprechender Leistung verkürzt werden. Ziel dieser Ausbildung ist das Leistungsabzeichen D1 in Bronze. Nach zwei Jahren werden die Musikschüler zum Jugendmusikcorps zusammengefasst, um das Musizieren in einer größeren Gruppe zu erlernen.
Nach erfolgreich bestandener D1-Prüfung werden die Schüler in das Musikcorps integriert und die Grundausbildung ist abgeschlossen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, die Ausbildung im Aufbaukurs D2 zwei Jahre fortzusetzen, um das Leistungsabzeichen D2 (in Silber) zu erwerben. Daran anschließend ermöglicht der Aufbaukurs D3 für weitere ein bis zwei Jahre die Vorbereitung auf die D3-Prüfung (Leistungsabzeichen in Gold).

Das Ausbildungsjahr beginnt im September und endet mit dem Beginn der Sommerferien. Während der Ferien findet kein Unterricht statt. Das Ausbildungsjahr im Musikcorps richtet sich nach dem Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen in Bayern.

Eine Ausbildungsstunde beträgt zwischen 22,5 und 45 Minuten.

3. Ausbildungsmittel

Für die Räumlichkeiten und qualifizierten Ausbilder sorgt der Verein. Grundsätzlich ist vom Schüler bzw. dessen Eltern die Anschaffung eines eigenen Instrumentes, sowie des notwendigen Zubehörs (Instrumenten- und Notenständer) anzustreben. Die benötigten Notenschulen werden vom Musiklehrer beschafft, müssen aber von den Schülern bezahlt werden.

4. Kosten, Fälligkeit

Das Musikcorps will durch die Ausbildung für den Nachwuchs im Verein sorgen. Daher beteiligt sich der Verein an den Ausbildungskosten. Die Ausbildung wird vom Musikcorps bis zum D2-Leistungsabzeichen finanziell gefördert. Bei bestandener D1-Prüfung werden dem Auszubildenden pro Ausbildungsjahr, nachdem sie 1 Jahr im großen Orchester mitspielen und für jedes weitere Jahr (bei gleichzeitiger Teilnahme zu 50% an Proben und 50% an Auftritten im großen Orchester), jeweils 50 Euro für die Dauer der D1 Ausbildung (max. 4 Jahre) zurückerstattet. Danach müssen die Kosten für den D2-Aufbaukurs vom Auszubildenden bzw. dessen Eltern bis auf 99 Euro komplett selbst getragen werden. Bei bestandener D2-Prüfung werden dem Auszubildenden für die Dauer der D2 Ausbildung (bei gleichzeitiger Teilnahme zu 50% an Proben und 50% an Auftritten im großen Orchester) jeweils 100 Euro auf Antrag für max. 3 Jahre zurückerstattet. Das Musikcorps behält sich vor, den Anteil des Vereins von den Auszubildenden bzw. deren Eltern zurückzufordern, wenn

Die Ausbildungskosten sind Jahresbeträge und werden aus verwaltungstechnischen Gründen vierteljährlich jeweils am 15.10./01.12./01.03. und 01.06. fällig. Das Entgelt wird per Lastschrift eingezogen. Eine Einzugsermächtigung ist bei der Anmeldung abzugeben. Für andere Zahlungsweisen wird ein Zuschlag von € 3,00 pro Quartal erhoben. Bankspesen bei Widerruf und Rückbuchungen tragen die Gebührenschuldner.

Das Schuljahr dauert von jeweils 01. September eines Kalenderjahres bis zum 31. August des nächsten Kalenderjahres. Mahnauslagen werden gem. § 286 Abs. 1 BGB erhoben und betragen pro Mahnung € 3,00.

5. Leistungen und Verhalten des Schülers

Das Musikcorps setzt voraus, dass sich jeder Schüler durch Mitarbeit im Unterricht und zu Hause um Fortschritte bemüht. Sollten sich im Laufe der Zeit keine Erfolge einstellen, so hat der Vorstand das Recht, den Unterricht nach Absprache mit dem Ausbilder und den Eltern abzubrechen, auch während eines Ausbildungsjahres. Die Schüler sind verpflichtet, den Anordnungen der Ausbilder sowie dem Vorstand, soweit sie die äußere Ordnung betreffen, Folge zu leisten. Die Einrichtungen der Ausbildungsstätte und vom Verein geliehene Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden müssen ersetzt werden.

6. Austritt und Ausschluss

Die Schüler bzw. deren Eltern können jederzeit das Ausbildungsverhältnis abbrechen. Wird innerhalb eines Kurses abgebrochen, erfolgt keine Rückzahlung der Kurskosten. Unterrichtsversäumnisse ohne ausreichende Entschuldigung können im Wiederholungsfalle nach vorausgegangener Ermahnung den Ausschluss zur Folge haben.

7. Unterrichtsausfall

Versäumnisse des Schülers sind dem Ausbilder, in Ausnahmefällen einem der Vorstandschaftsmitglieder des Musikcorps, vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen. Bei Krankheit, die länger als einen Monat dauert, werden die Kurskosten rückvergütet bzw. verrechnet.

8. Mitgliedschaft

Mit Beginn der Ausbildung wird für den/die Auszubildende(n) die Mitgliedschaft im Musikcorps FFW Niedernberg e.V. beantragt. Zunächst sind alle Schüler auszubildende Mitglieder. Ab dem ersten Auftritt im (Jugend-)Musikcorps werden sie als aktive Mitglieder geführt.



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